Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wir schauen bei unserem Erstgespräch nicht auf die Uhr. In der Regel dauert das Erstgespräch 45 bis 60 Minuten. Hierfür stellen wir keine Rechnung.
Ziel des Gesprächs ist es, dass du uns auf der einen Seite und wir dich und dein Vorhaben auf der anderen Seite besser kennenlernen. Im Anschluss an das Gespräch können wir so überprüfen, welche Förder- oder Finanzierungsprogramme für dich in Frage kommen.
Wenn du bereits Unterlagen zu deinem Vorhaben hast, kannst du diese gerne zum Erstgespräch mitbringen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
Nach unserem kostenfreien Erstgespräch erhältst du von uns die Empfehlung/erste Einschätzung für passende Förder- und Finanzierungsprogramme ebenfalls kostenfrei.
Da die erfolgreiche Finanzierung oder Förderung von verschiedenen Punkten abhängt, die wir nicht beeinflussen können, können wir leider keine Garantie aussprechen.
Aufgrund der vielen finanzierten bzw. geförderten Kundenvorhaben in der Vergangenheit, sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten vor Beginn unserer Zusammenarbeit realistisch einzuschätzen.
Das hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab. Nach dem kostenfreien Erstgespräch erhältst du von uns eine Empfehlung für passende Förder- und Finanzierungsprogramme. Außerdem erstellen wir für dich ein individuelles Angebot. Wenn möglich, binden wir hierbei auch eine Beratungsförderung ein.
Ein Termin mit der Hausbank ist keine Voraussetzung für unser kostenfreies Erstgespräch. Eventuell können wir Ihnen vorab noch Tipps geben, bevor sie mit ihrer Hausbank über Ihr Vorhaben sprechen.
Über 90 % unserer Kunden sind Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland.
In unserer fast 30-jährigen Unternehmenshistorie haben wir über 1500 Kunden aus verschiedenen Branchen beraten. Hierunter finden sich Handels- und Dienstleistungsunternehmen genauso wie Handwerks- und Industriebetriebe.
Wir nutzen bei unserer Beratung Förderprogramme des Landes und des Bundes. Hierbei erhält der Kunde in der Regel einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50% des Beratungshonorars.
Zusätzlich zu den üblichen Programmen bei Existenzgründungen gibt es bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss (Arbeitsagentur) und das Einstiegsgeld (Jobcenter). Wir beraten auch bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und unterstützen bei der Beantragung des Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes. Unsere Coaching kann dabei bis zu 100 % durch einen AVGS-Gutschein gefördert werden. In diesem Fall übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter unser Honorar.
Für bestehende Unternehmen gibt es verschiedene Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften. Welche Programme hier konkret infrage kommen hängt von der aktuellen Situation des Unternehmens, dem geplanten Vorhaben und beispielsweise dem Sitz des Unternehmens ab. In und nach unserem kostenfreien Erstgespräch prüfen wir welche Förder und Finanzierungsprogramme für Sie und Ihr Unternehmen infrage kommen.
Das hängt davon ab, wo sie gerade stehen. Wenn Sie den Business Plan schon als Entwurf vorliegen haben, sind wir schneller als wenn wir mit Ihnen gemeinsam den Business Plan komplett erstellen. Beides bieten wir gerne an und besprechen mit Ihnen den Zeitraum zum fertigen BusinessPlan.
Für Gründerinnen gibt es Zuschüsse, in Form von Beratungszuschüssen und Gründerstipendien, sowie abhängig vom Bundesland ggf. weitere Zuschussprogramme. Daneben gibt es Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaft. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus gibt es den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld vom Job Center.
Kommt drauf an. Zum einen auf Ihr Vorhaben zum anderen darauf, für wen der Business Plan bestimmt ist. Im Rahmen unseres kostenfreien Erstgesprächs können wir Ihnen eine konkrete Antwort auf diese Frage geben. Rechnen Sie uns gerne hierauf an.
Ein Spruch, der uns gut gefällt lautet: eine Beratung kostet die Hälfte von keine Beratung. Aber ganz im Ernst: Ob Sie unsere Beratung weiter bringt, hängt unter anderem davon ab wo sie stehen und was sie vorhaben. Aus diesem Grund bieten wir unser kostenfreies Erstgespräch an. Unser Ziel ist es, dass sie am Ende unseres Gesprächs diese Frage für dich beantworten können.
Grundsätzlich ist eine Absage der Hausbank oder des Förderinstituts kein Ausschlussgrund. In diesem Fall bringen Sie zu unserem Erstgespräch bitte die Unterlagen mit, die sie bei der Hausbank oder dem Förderinstitut eingereicht haben. Sollten Sie eine schriftliche Ablehnung oder anderen Schriftverkehr haben, bringen Sie diesen ebenfalls gerne mit.
Unser Schwerpunkt liegt im Bereich Förderung und Finanzierung. Daneben beraten wir ExistenzgründerInnen und bestehende Unternehmen bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung. Hierzu gehören zum Beispiel Fragen zur Umsatzsteigerung und Kostenreduzierung, zur Rechtsformwahl sowie alle Fragen zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen.
Nein, ein Businessplan ist keine Voraussetzung für eine Zusammenarbeit mit uns. Wenn sie bereits einen Business Plan komplett oder in Teilen erstellt haben, bringen Sie diesen gerne zu unserem kostenfreien Erstgespräch mit. Ansonsten bieten wir auch die Begleitung bei der Erstellung des Businessplans an.