Eine der wesentlichen Fragen bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der passenden Rechtsform.
Diese hängt dabei von verschiedenen Kriterien wie der Anzahl der handelnden Personen, dem Startkapital, der Haftung u.v.m. ab.
Grundsätzlich gibt es dabei die Möglichkeiten zur Gründung eines Einzelunternehmens (mit oder ohne Eintragung ins Handelsregister),
einer Personengesellschaft (z.B. GbR und OHG) oder einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH und UG). Hier haben wir die möglichen Rechtsformen für Sie aufgelistet.
Wir zeigen Ihnen nun neun Kriterien bei der Wahl der passenden Rechtsform.
1. Anzahl der Eigentümer
Hier stellt sich folgende Kernfrage: Soll einzeln oder mit mehreren Personen gegründet werden?
Je nachdem, was zutrifft, sind verschiedene Optionen für die Rechtsformwahl möglich:
- Kaufmann e.K.: 1 Eigentümer
- GbR: mind. 2 Gesellschafter
- UG, GmbH: 1 Gesellschafter möglich
2. Haftung
Hier sollten Sie sich als Gründer die Frage stellen, wie hoch Ihr Haftungsrisiko ist und ob eine Haftungsbeschränkung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
- Unbegrenzte Haftung der Personen: GbR, OHG
- Begrenzte Haftung der Personen: GmbH, UG
3. Startkapital
Soll die Höhe des Startkapitals gesetzlich geregelt sein oder ist es in Ihrem Fall nicht wichtig?
- GbR: keine Vorschriften
- UG: Mindestkapital von 1€
- GmbH: Mindestkapital von 25.000€
4. Steuern
Gibt es Besonderheiten bei Steuerfragen, die beachtet werden müssen?
- Freiberufler: keine Gewerbesteuer.
- GmbH, UG: gewerbesteuerpflichtig.
5. Anmeldung
Je nachdem, welche Rechtsform sie wählen, kann die Dauer der Gründung sehr stark variieren.
- Freiberufler: schnelle Gründung, da nur Finanzamt, kein Gewerbeamt.
- Kleingewerbe: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
- GmbH: umfangreichere Formalitäten, da zusätzlich Notar und Handelsregister eingebunden werden
6. Firmenname
Ist es für Ihr Unternehmen von Bedeutung, dass Sie den Unternehmensnamen frei wählen dürfen? Dies ist vor allem für das Marketing nach außen wichtig.
- Kleingewerbe: Nein, hier muss stets Ihr vollständiger Name im Firmennamen enthalten sein.
- OHG: Ja, hier können Sie den Firmennamen selbst wählen.
- GmbH: Ja, hier können Sie den Firmennamen selbst wählen.
7. Transparenz
Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es keine Pflicht zur Veröffentlichung von Bilanzen. Die Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, sind jedoch verpflichtet, Ihre Bilanzen öffentlich zu machen.
8. Investorensuche
Sollte bereits vor Gründung erkennbar sein, dass in Zukunft Beteiligungskapital benötigt wird, sollten Sie auch hier darauf achten, sich für die richtige Rechtsform zu entscheiden. Eine GbR ist nicht geeignet für Investoren, eine GmbH hingegen ist sehr gut geeignet.
9. Gemeinnützigkeit
Grundsätzlich kann jede Rechtsform gemeinnützig tätig sein. Jedoch gibt es auch hier Rechtsformen, die dafür sehr gut geeignet sind, und zwar die gGmbH sowie die gUG.
Eine Übersicht finden Sie hier als Infografik
Wenn Sie Fragen zum Thema Rechtsformwahl haben, dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir freuen uns auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen!